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Faire Bedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Städte-Schatzsuche, Stephan Goedecke, Wacholderweg 8a, 21244 Buchholz in der Nordheide
 

§1: Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Verträge und Vereinbarungen gültig, die zwischen der Firma „Städte-Schatzsuche – Stephan Goedecke“, Adresse siehe oben (nachfolgend als „Veranstalter“ beschrieben), und dem Kunden geschlossen werden.
1.2. Der Veranstalter organisiert und veranstaltet Freizeitspiele in mehreren Städten. Diese werden nachfolgend als „Veranstaltung“ beschrieben.
1.3. Die Auftragserteilung kann auf elektronischem Wege (E-Mail) sowie mündlich (Telefon) erfolgen.
1.4. Von diesen AGB abweichende Regelungen und Formulierungen sind nur gültig, wenn diese durch den Veranstalter schriftlich bestätigt worden sind.
1.4. Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen, zu ergänzen oder zu ändern.

§2. Vertragsgrundlagen

2.1. Mit der Anmeldung bzw. Buchung zu einer Veranstaltung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Veranstaltungsvertrages verbindlich an.
2.2. Der Vertrag kommt erst mit dem schriftlichen bzw. elektronischen Versand (E-Mail) der Spielbestätigung durch den Veranstalter zustande.
2.3. Die verbindliche Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Der Kunde ist für alle von ihm mit angemeldeten Personen haftbar und steht für deren Verpflichtungen ebenfalls ein. Die Teilnehmerzahl ist im Rahmen des Vertragsabschlusses möglichst genau festzulegen.

§3. Leistungsverpflichtung

Für die vertraglichen Leistungen des Veranstalters, den Veranstaltungstermin und den Veranstaltungspreis sind die Angaben in der übermittelten Spielbestätigung maßgebend. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.

§4. Bezahlung des Veranstaltungspreises

4.1. Der Gesamtpreis ist vor dem Spieltermin fällig, es gelten die Angaben auf der übersandten Rechnung. Abweichungen durch den Veranstalter sowie Nebenabreden sind grundsätzlich möglich, sind aber nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter bindend.
4.2 Die Bezahlung erfolgt üblicherweise durch Überweisung auf das Konto des Veranstalters, bei kurzfristigen Buchungen ist auch die Bezahlung per PayPal oder die Barzahlung am Treffpunkt möglich. Hierzu ist die schriftliche Bestätigung des Veranstalters erforderlich.
4.3. Der Veranstalter ist berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern. Zahlt der Kunde auch nach Übersendung einer Mahnung innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten Nachfrist nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die in Ziffer 6. dieser AGB vereinbarte Entschädigung zu fordern.

§5. Rücktritt durch den Veranstalter

5.1. Bei höherer Gewalt oder kurzfristiger Erkrankung des Spielleiters ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich vom Veranstalter informiert. Der Veranstalter erstattet den gezahlten Preis in voller Höhe oder wird einen Ersatztermin anbieten. Eine Rückzahlung erfolgt grundsätzlich nur auf dem gleichen Wege und auf das gleiche Konto, von dem auch die ursprüngliche Zahlung an den Veranstalter geleistet worden ist.
5.2. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung bei Störungen durch den Kunden abzubrechen oder auch einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Dies bezieht sich auf alle Teilnehmer, die vom Kunden angemeldet wurden bzw. sich im Zuge der Anmeldung am Veranstaltungsort eingefunden haben. Die Definition der Störung beinhaltet gesetzwidriges sowie ungebührliches Verhalten während der Veranstaltung. Auch bei stark erhöhter Alkoholisierung des Kunden ist der Veranstalter zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließend, dann, wenn der sichere Umgang im Straßenverkehr durch den Kunden nicht mehr gewährleistet ist. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den vereinbarten Veranstaltungspreis.
5.3. Verspätet sich der Kunde mitsamt seiner Gruppe um mehr als 30 Minuten vom Veranstaltungstermin, so ist der Veranstalter berechtigt, dies als „Nichterscheinen zum Termin“ zu werten und die Leistung zu verweigern. Fernmündliche Nebenabreden (telefonische Absprache) sind möglich. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den vereinbarten Veranstaltungspreis.

§6. Rücktritt durch den Kunden

6.1. Der Kunde kann durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder den gebuchten Termin verschieben. Dies gilt bis zum zeitlich vereinbarten Beginn der Veranstaltung.
6.2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder möchte er an einem anderen als den ursprünglich gebuchten Termin teilnehmen, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Hierfür kommen die folgenden, pauschalisierten Stornierungsentgelte zur Anwendung:
– bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung: Kostenfrei
– bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung: 30%, alternativ Ausstellung eines Wertgutscheins
ab 2 Tagen vor der Veranstaltung sowie bei Nichterscheinen zum Termin: Keine Erstattung. Alternativ zu einer anteiligen Rückzahlung des Veranstaltungspreises kann der Veranstalter dem Kunden aus Kulanz ein Wertgutschein für eine Teilnahme an einem anderen Veranstaltungstermin angeboten werden. Dieser Wertgutschein ist drei Jahre nach Ausstellung gültig und entspricht in der Höhe dem gezahlten Veranstaltungspreis. Der Wunsch nach Ausstellung eines Wertgutscheins muss mindestens 12 Stunden vor der Veranstaltung durch den Kunden schriftlich avisiert werden. Die nachträgliche Ausstellung eines Wertgutscheins nach der Veranstaltung ist nicht mehr möglich.
Bei der Pauschalierung der Rücktrittskosten sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung der Leistungen berücksichtigt. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem vom Kunden erklärten Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Um Stornoentgelte im Falle höherer Gewalt (z.B. bei plötzlichen Erkrankungen) zu vermeiden, empfiehlt der Veranstalter dem Kunden den Abschluss einer Ticketversicherung.

6.3. Bei Ausübung der Rechte aus der „Wettergarantie“ (im Anschluss an diese Geschäftsbedingungen) gelten deren gesonderte Bestimmungen.

§7. Beschränkung der Haftung

7.1. Der Großteil aller durch den Veranstalter durchgeführten Veranstaltungen findet auf öffentlichen Wegen und Bereichen in der Stadt statt. Es gibt somit ein natürliches Risiko durch Unfälle im Straßenverkehr, innere Unruhen, Terroranschläge, Raub etc. Von Seiten des Kunden ist deshalb ein hohes Maß an Umsicht erforderlich, um eine Gefahr für sich und andere auszuschließen. Die An- und die Abreise sowie die Teilnahme an der Veranstaltung ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Ferner wird der Kunde darauf hingewiesen, dass zur Teilnahme an der Veranstaltung ein allgemein guter Gesundheitszustand sowie eine ausreichende körperliche Kondition vorhanden sein müssen. Bei Witterungsbedingungen, die die risikofreie Durchführung der Veranstaltung einschränken oder verhindern, insbesondere bei Straßenglätte, ist der Kunde berechtigt, den Spieltermin zu verschieben. Sofern der Kunde dies nicht tut, verbleibt das Risiko zur An- und Abreise sowie der Teilnahme zur Veranstaltung beim Kunden.
7.2. Zum Beginn der Veranstaltung wird dem Kunden Spielequipment (insbesondere sind hier elektronische Gegenstände wie GPS-Empfänger und Smartphones zu nennen) leihweise zur Verfügung gestellt. Mit der Entgegennahme am Treffpunkt übernimmt der Kunde die volle Haftung für die ausgehändigten Gegenstände während der Veranstaltung. Dies bezieht sich insbesondere auf fahrlässige oder grob fahrlässige Schäden, auf Diebstahl sowie auf Raub.
7.3. Für Schäden, die der Kunde am Eigentum Dritter und/oder an Dritten Personen verursacht, ist der Veranstalter nicht verantwortlich und nicht haftbar zu halten.
7.3. Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht bei minderjährigen Teilnehmern. Die Aufsichtspflicht verleibt bei den Erziehungsberechtigten bzw. bei dem Kunden. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen mit minderjährigen Teilnehmern grundsätzlich eine Erwachsene Begleitperson mitlaufen sollte.
7.4. In sämtlichen Fällen von vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Veranstalter einen Schadensersatz nur nach folgenden Regeln.
7.4.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter auf Schadensersatz in voller Höhe.
7.4.2. Bei Pflichtverletzungen, auch leicht fahrlässigen, beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf den nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch, wenn diese Pflichtverletzungen durch einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen beauftragten des Veranstalters auftreten.
7.4.3. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter oder seine Beauftragten, insbesondere auch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
7.5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden bei dem Veranstalter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Tod des Kunden.
7.8. Weitere gesetzliche Schadensersatz-Ausschlusstatbestände bleiben unberührt.
7.9. Für alle Ansprüche des Kunden gegen den Veranstalter wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung und auf Schadensersatz bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in Fällen von Personenschäden, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.

§8. Urheberrecht

8.1. Sämtliche Ideen und Konzepte wurden durch den Veranstalter erstellt, das Urheberrecht sowie das geistige Eigentum liegen somit beim Veranstalter. Die Nutzung der Ideen durch den Kunden beschränkt sich auf die Durchführung der Veranstaltung im Sinne des Veranstalters. Eine darüberhinausgehende Nutzung, die Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisation der Ideen des Veranstalters sind -auch in Teilen- nicht erstattet.
8.2. Audio- und Videoaufnahmen jeglicher Art sind nur für den privaten Gebrauch gestattet. Professionelle oder gewerbliche Aufnahmen sind nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet. Eine Veröffentlichung wird grundsätzlich untersagt.

§9. Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Bei Verträgen mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand Buchholz i.d. N.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§10. Widerrufsrecht

Der Veranstalter kann seine Vertragserklärung über den Kauf eines Gutscheins oder die Teilnahme an einer Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Schriftform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
Städte-Schatzsuche Stephan Goedecke
Wacholderweg 8a
21244 Buchholz
E-Mail: info@staedte-schatzsuche.de

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen, Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für beide Parteien mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung.

Ende der Widerrufsbelehrung

Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen ist.

Stand: 05/18

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